Liebe Patientin! Lieber Patient!

Da ich eine Wahlarztpraxis führe, können Sie ganzheitsmedizinische Leistungen erwarten, die außerhalb des kassenärztlichen Vergütungsspektrums liegen.

Eine allfällige Vergütung erfolgt nach Ihrer Einreichung durch Ihren jeweiligen Versicherer. Sollten Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, übernimmt diese im Idealfall die Differenzsumme.
Meine Ordination unterliegt NICHT der Regelung von Juli 2024, wonach die Ordination die Rechnung bei der Sozialversicherung einzureichen hat.
Ärztliche Leistungen/Honorare können pro Leistungsmonat bzw. Quartal (bei ÖGK) nur von einer Ärztin bzw. einem Arzt der gleichen Fachrichtung eingereicht werden.
Sofern keine Kostendeckung durch eine Zusatzversicherung besteht, verbleiben allfällige Restkosten bei der Patientin bzw. dem Patienten.

Zudem ist meine Ordination nicht für technische Abwicklungsfragen von Vergütungen zuständig, jedoch erfolgt gerne eine Beratung und Unterstützung.

Grundlage der Rechnungssumme ist der gesamte ärztliche Aufwand nach Ende einer Behandlungseinheit. Hierbei können auch Verrechnungszeiten für Telemedizin und/oder Homeoffice, Vor- und Nachbereitungszeiten (z.B. für Therapiepläne) anfallen.

Der Stundensatz 2026 liegt bei EUR 230,00 und kann nach Absprache sozial gestaffelt werden.

Da ich meine Ordinationszeit nach Ihren individuellen Wünschen plane, bitte ich um Verständnis, dass Ihr Termin verrechnet wird, sollten Sie diesen nicht 24 Stunden vorher absagen.

Ich freue mich auf Sie!